Hinweisgebersystem – Verantwortung gemeinsam tragen

Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz sind feste Bestandteile der Unternehmenskultur. Fehlverhalten, Rechtsverstöße oder unethisches Verhalten gefährden nicht nur unseren Erfolg, sondern auch das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Mitarbeitenden.

Um Missstände frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen, haben wir ein sicheres Hinweisgebersystem eingerichtet.

Wer kann Hinweise abgeben?

Unser System steht allen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für oder mit der Vogtländisches Kabelwerk GmbH Informationen über Verstöße erlangt haben.

Dazu gehören:

  • Mitarbeitende (inkl. Auszubildende und Praktikanten)
  • Kunden Lieferanten und andere Geschäftspartner
Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das System dient der Meldung von begründeten Verdachtsmomenten oder konkreten Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien, wie zum Beispiel:

  • Korruption, Bestechung oder Geldwäsche
  • Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung
  • Verstöße gegen den Datenschutz oder die IT-Sicherheit
  • Missachtung von Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften
  • Handlungen, die Menschenrechte verletzen, etwa durch Kinderarbeit, Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei
  • Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz
Wie funktioniert die Meldung?

Wir garantieren den Schutz Ihrer Identität.

Die Meldung erfolgt über einen absolut vertraulichen und auf Wunsch vollständig anonymen Kanal. Es drohen keinerlei berufliche oder private Repressalien für das Einreichen eines berechtigten Hinweises.

Über den nachfolgenden Link kann das Anliegen anonym über das Meldesystem des unabhängigen Unternehmens SpeakUp gemeldet werden.

Wie geht es nach der Meldung weiter?
  1. Bestätigung: Spätestens nach 7 Tagen erfolgt eine Bestätigung, dass der Hinweis bei uns eingegangen ist.
  2. Prüfung: Eine unabhängige, zur Verschwiegenheit verpflichtete Stelle prüft den Vorfall intern.
  3. Rückmeldung: Innerhalb von maximal 3 Monaten informieren wir über die ergriffenen Folgemaßnahmen.